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02.03.2010: Ein guter Tag für die aufkeimende wehrhafte Demokratie - ein schwarzer Tag für das christsozialdemokratische Stasi-Regime! Am 02.03.2010 erklärte das BVerfG nach fast 5 Jahren Verhandlungsdauer die Regelungen des §113a und §113b TKG (Vorratsdatenspeicherung, VDS) endlich für verfassungsfeindlich und nichtig. Alle bereits vom CSED-Regime und seinen Kombatanten erschnüffelten und gespeicherten Daten sind sofort zu löschen und jegliche weitere verdachtsunabhängige Bespitzelung unbescholtener Bürger ist vorerst untersagt. |
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